Ausbildung von Piloten mit gültiger PPL-A/-B/-N oder nach JAR-FCL LizenzVor Beginn der Ausbildung müssen folgende Unterlagen bei der Flugschule vorliegen:• vollständig ausgefüllte Ausbildungsmeldung (wird spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn durch die Flugschule ans Luftsportgerätebüro gesandt)• unterschriebener Ausbildungsvertrag • beidseitige Kopien der Luftfahrtlizenzen • beidseitige Kopie des Tauglichkeitszeugnisses nach JAR-FCL• 1 LichtbildTheorieausbildungDie Theorieausbildung beschränkt sich auf eine Einweisung in • Technik und pyrotechnische Einweisung • Verhalten in besonderen Fällen inkl. menschliches LeistungsvermögenTheorieprüfungschriftliche Prüfung im Fach Pyrotechnik Die Prüfung wird von einem UL-Fluglehrer abgenommen. Die Prüfungsunterlagen werden in der Flugschule archiviert.